Kauf

Egal, ob Sie sofort oder erst später kaufen möchten, wir helfen Ihnen. Wir sind bestrebt, die Suche, Besichtigungen und den Kaufprozess in enger Zusammenarbeit mit unseren Kunden zu vereinfachen und widmen Ihnen so viel Zeit wie erforderlich, um die perfekte Immobilie zu finden.

Basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Informationen führen wir Recherchen durch und senden Ihnen dann ein Portfolio von Immobilien, die Ihren Anforderungen entsprechen. Mit Hilfe Ihrer Rückmeldungen werden wir die Auswahl verfeinern, bis wir eine optimale Auswahl an Immobilien haben. Sobald Sie eine Reise nach Spanien organisiert haben, planen wir die Besichtigungen der Immobilien für Sie vorab, begleiten Sie zu diesen und beraten, welches Objekt das Beste für Sie sein könnte. Anschliessend helfen wir Ihnen während des Kaufprozesses und danach, falls erwünscht. Wir kooperieren mit einem großen Netzwerk von professionellen Maklern und sind ebenfalls in der Lage einen umfassenden Kaufservice in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen rund um die Immobilie anzubieten; Anwälte, Steuerberater, Finanzdienstleister und andere Dienstleistungen, die Ihrem Kauf vereinfachen oder weitere Vorteile bieten können.

Alles, was wir von Ihnen benötigen, sind Ihre Kriterien und Wünsche in Bezug auf die Immobilie;

  1. Budget
  2. Art der Immobilie (Villa, Stadthaus oder Wohnung)
  3. Anzahl der Schlafzimmer
  4. Bevorzugter Standort
  5. Andere Wünsche

Wenn die perfekte Immobilie gefunden ist, wird ein erstes Kaufangebot gemacht. In Spanien ist es eher unüblich, dass der Kaufpreis nicht verhandelt wird. Dazu werden wir Sie entsprechend beraten. Sobald man sich auf einen Kaufpreis geenigt hat, wird ein Reservierungsvertrag gemacht und Sie zahlen einen Reservierungsbetrag zwischen 3000 € und 6000 €, damit die Immobilie vom Markt genommen wird. Dieses Geld wird entweder an Ihren Anwalt überwiesen oder an uns. Die Kaution wird von Ihrem Anwalt auf Ihrem Kundenkonto gehalten, bis der Kaufvertrag unterzeichnet wird. Sollte der Kauf nicht stattfinden und die Verhandlungen enden mit der Schuld des Verkäufers, wird die Kaution zurückerstattet.

Spanien hat strenge Geldwäschegesetze. Um die Legalität des Geldes nachzuweisen müssen Sie Ihrem Anwalt und Ihrem Immobilienmakler folgende Informationen zur Verfügung stellen:

  • Kopie vom Pass für alle Käufer
  • Vollständige Hauptwohnsitzadresse
  • Stromrechnung in den letzten 3 Monaten datiert
  • Beschreibung der Quelle des Geldes für den Kauf

Ihr Anwalt überprüft dann die Grundbucheintragung, um sicherzustellen, dass die Immobilie ordnungsgemäß registriert ist und keine Pfandrechte oder Belastungen bestehen. Der Anwalt wird auch die Zahlung mit dem Vertreter des Verkäufers vereinbaren, bevor diese zum Notar gehen, und einen Vertrag vorbereiten, der beide Parteien bindet. In der Regel wird ein privater Kaufvertrag abgeschlossen und 10% des Kaufpreises werden angezahlt und später mit dem vereinbarten Verkaufspreis verrechnet. Der private Kaufvertrag legt den Termin für den Verkauf und Grundbucheintragung fest und die Anwälte werden die öffentlichen Urkunden zur Unterzeichnung bei einem spanischen Notar vorbereiten.

In Spanien muss ein Käufer auch eine NIE (Numero de Identificacion de Extranjeros) beantragen, welche eine offizielle Identifikationsnummer für Ausländer ist. Diese Nummer muss vor Kauf der Immobilie vorliegen. Ihr Anwalt kann dieses für Sie arrangieren.

Es ist auch wichtig, vor dem Kauf ein spanisches Bankkonto zu eröffnen, damit Ihr Anwalt Daueraufträge für zukünftige Zahlungen der Immobilienversorger und Steuern aufstellen kann. Zahlungen aus dem Ausland für Grundsteuer, Wasser und Elektrizität werden nicht akzeptiert.

Am Tag des Kaufes wird die Escritura (Eigentumsurkunde) nur unterzeichnet werden, nachdem Ihr Anwalt alle relevanten Überprüfungen durchgeführt und bestätigt hat, dass diese frei von Schulden und anderen Ansprüchen ist. Ihr Anwalt wird vorab die Zahlung mit dem Verkäufer vereinbart haben. Ausgestellte bankgarantierte Schecks sind die bevorzugte Zahlungsmethode in Spanien, es ist aber auch möglich, vorab das Geld auf das Konto des Notars zu überweisen, so dass dieser den Scheck für Sie ausstellt. Ihr Anwalt wird Sie über alles informieren, was Sie brauchen, um zum Notar zu gehen.

Wenn Sie selber nicht persönlich an der Unterzeichnung beim Notar teilnehmen können oder möchten, genügt eine Vollmacht für den Rechtsanwalt, um Sie zu vertreten. Der einfachste Weg, diese Vollmacht zu erteilen, ist gemeinsam mit Ihrem Anwalt in Spanien zu einem Notar zu gehen. Allerdings kann man dieses auch über die spanischen Konsulate oder über einen lokalen Notar an Ihrem Wohnort arrangieren, wodurch aber weitaus höhere Kosten entstehen. Alle Käufer und Hypothekengeber müssen durch Vollmachten vertreten sein.

 

KAUFKOSTEN & STEUERN

Beim Kauf einer Wiederverkaufsimmobilie wird vom Käufer eine 8% ige Umsatzsteuer erhoben, die auf Spanisch als „Impuesto de Transferencia de Propiedad“ (ITP) bekannt ist.

Für Neubauten gibt es einen festen Satz von 10% IVA (MwSt).

Notargebühren können in Abhängigkeit von der Anzahl der Seiten oder der Komplexität der Eigentumsurkunde variieren, liegen aber normalerweise im Bereich von 0,5% des Kaufpreises. Dazu kommt noch eine Grundbuchgebühr von etwa 0,3%.

Anwaltskosten liegen bei 1% des Verkaufspreises.

 

Hypotheken

Sollten Sie eine Hypothek benötigen, können wir Ihnen einen unabhängigen Finanzberater empfehlen, der auf die Beratung von Ausländern spezialisiert ist. Für Nicht Residenten beträgt die maximale Finanzierung, die Sie durch eine spanische Bank erreichen können, zwischen 70 und 80% des Immobilienwertes.

Kundenreferenzen


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