Verkauf

Auch hier bietet AvailableNOW Ihnen einen persönlichen Service und die Möglichkeit, potentielle Käufer durch unsere Werbeplatformen zu erreichen. Sobald Ihre Immobilie in unserem Portfolio ist, arrangieren wir Besichtigungen und sorgen für eine regelmäßige und klare Kommunikation mit Ihnen. Wir informieren Sie regelmäßig über Verkaufsaktivitäten und geben Ihnen Feedback von potentiellen Käufern. Wir beraten Sie über einen korrekten Preis, um Ihre Immobilie zuerst zu vermarkten und um Ihnen somit zu einem zufriedenstellenden Abschluss zu verhelfen.

Bevor Sie sich für einen Verkaufspreis für Ihre Immobilie entscheiden, sollten Sie die folgenden Tipps beachten.

  • Bewerten Sie Ihr Haus realistisch
  • Bestimmen Sie, wie viel Sie bereit sind zu akzeptieren
  • Wie lange Sie warten möchten
  • Der Verkaufspreis muss im Vergleich zu den aktuellen Marktbedingungen sein
  • Achten Sie darauf, was ähnliche Objekte in vergleichbaren Regionen kosten
  • Wie lange sind bereits vergleichbare Immobilien auf dem Markt verfügbar?
  • Finden Sie heraus, wie viele vergleichbare Objekte zu welchem Preis und in welcher Zeitspanne verkauft wurden
  • Ist die Immobilie einzigartig, wodurch Sie einen höheren Preis verlangen könnten?
  • Ein Verkäufer kann immer eine offizielle und unabhängige Bewertung in Auftrag geben. Diese Bewertung wird einige hundert Euro kosten, ist aber gerade dann nützlich, wenn der potentielle Käufer eine Hypothek benötigt, um Ihr Eigentum zu erwerben.

AvailableNOW verfügt über umfangreiche Erfahrung auf dem lokalen Markt und umfassende Kenntnisse der Immobilienwerte an der Küste, um Ihre Immobilie preislich zu bewerten. Der richtige Preis ist wichtig, um Ihre Immobilie zeitnah zu verkaufen.

 

Dekret 218/2005

Das Dekret Nr. 218/2005 ist ein Gesetz, das 2006 von der andalusischen Regierung verabschiedet wurde, um die Rechte derjenigen Verbraucher zu schützen, die Immobilien kaufen oder langfristig mieten. Es wird jetzt streng von den Behörden in der gesamten Region durchgesetzt. Gemäß dem Dekret 21/2005 MUSS ein Verkäufer seinem Immobilienmakler folgende Dokumente zur Verfügung stellen, um seine Immobilien zum Verkauf oder Miete zu vermarkten:

  1. IBI-Zahlung (jährliche Grundsteuer, erhältlich bei Ihrem örtlichen Rathaus)
  2. Basura-Zahlung (jährliche Müllabfuhr, erhältlich bei Ihrem örtlichen Rathaus)
  3. Hausgeld (Zahlungsnachweis, Bankquittung oder Quittung von Ihren Gemeindeverwaltern)
  4. Kopie der letzten Strom- und / oder Wasserrechnungen
  5. Nota Simple (Öffentliches Dokument, das allgemeine Details der Eigentums-und Titelregistrierungsinformationen beschreibt. Es muss innerhalb der letzten 3 Monate datiert sein. Ihr Anwalt kann dieses organisieren oder wir können auch helfen)
  6. Energie-Zertifikat (Wir können Ihnen helfen, dies zu arrangieren)
  7. Maklervertrag (Wir werden dies zur Verfügung stellen)
  8. Bauabnahme (first occupancy licence)

 

VERKAUFSKOSTEN

Auch beim Verkauf, betragen die Gebühren für Anwälte normalerweise 1%. Diese können variieren, wenn Sie eine Vollmacht benötigen.

Die Kapitalertragssteuer ist zahlbar auf Gewinne, die auf die Differenz des Immobilienwerts zwischen dem Jahr des Kaufs (Kaufpreis zuzüglich Kosten) und dem Jahr des Verkaufs (Verkaufspreis abzüglich Kosten) erzielt werden. Die Kapitalertragssteuer für Residenten beträgt 19% für die ersten 6.000 € und 21% für den Betrag über 6.000 €.

Alle nicht ansässigen Verkäufer, unabhängig davon, wann sie die Immobilie erworben haben, unterliegen einer 3% igen Zurückbehaltung des Verkaufspreises, die vom Käufer auf Kosten des Verkäufers an das Finanzamt gezahlt und gegen die Kapitalertragsteuer des Verkäufers geltend gemacht wird. Falls die Verpflichtung des Verkäufers geringer ist als die 3%, die zum Zeitpunkt des Verkaufs einbehalten wurden, kann der Verkäufer sie vom Finanzamt zurückfordern. Falls höher, muss der Verkäufer die Differenz an das Finanzamt zahlen. Es gibt eine Ausnahme bezüglich dieser 3% Beibehaltung: wenn die Immobilie seit dem 31. Dezember 1996 mehr als 10 Jahre im Besitz des Verkäufers ist und wenn der Verkäufer eine private Person ist (keine Gesellschaft). Es gibt auch keinen Selbstbehalt, wenn der Verkäufer der lokalen Einkommensteuer für Gebietsansässige oder der Steuer von Unternehmen unterliegt.

Notargebühren sind gesetzlich auf der Grundlage einer Skala festgelegt.

Plusvalia - ist eine vom Verkäufer zu zahlende Steuer, die jedoch Gegenstand von Verhandlungen mit dem Käufer sein kann. Es ist eine städtische Steuer auf die Wertsteigerung Grundstücks allein. Beachten Sie, dass, wenn der Verkäufer diese "plusvalia" Steuer nicht zahlt, diese auf die Immobilie zurückfällt.

Andere Steuern - wie IBI, Müllabfuhr, Gemeindesteuern sowie alle Nebenkosten wie Strom, Telefon, Wasser, etc. sollten vom Verkäufer bis zu dem Zeitpunkt bezahlt werden, an dem die Immobilie auf den Käufer übertragen wird. Wenn diese zu diesem Zeitpunkt nicht genau berechnet werden können, ist es üblich, dass der Käufer oder sein gesetzlicher Vertreter verlangt, dass ein Geldbetrag zur Sicherung dieser Zahlungen einbehalten wird.

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Kundenreferenzen


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